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Sexueller Missbrauch - Aktuelle Informationen

Informationen zu sexuellem Missbrauch im Kontext der deutschen Provinz der Missionare von der Heiligen Familie Stand: Februar 2022

(Paul Piepenbreier - Unabhängige Ansprechperson) 

Die Missionare von der Heiligen Familie haben Wissen, Bewusstsein, Trauer und Scham über die sexuelle Gewalt, die im Kontext ihrer Gemeinschaft verübt wurde, sie stehen zu ihrer Verantwortung gegenüber den Opfern sexueller Gewalt. 

  • Opfer wurden nicht ausreichend geschützt, dies bedauern die Missionare von der Heiligen Familie ausdrücklich. 
  • Auch bei der Aufarbeitung wurden die Missionare von der Heiligen Familie den Opfern nicht immer gerecht, auch dies bedauern sie ausdrücklich.
  • Aus der Gemeinschaft der Missionare von der Heiligen Familie kamen die Täter. Sie nutzten den Kontext der Gemeinschaft, um ihre Verbrechen zu begehen und zu tarnen, zugleich sind die Missionare von der Heiligen Familie keine Gemeinschaft von Tätern. 
  • Eine (Un-) Kultur des Wegschauens und Schweigens umgab die Gemeinschaft der Missionare von der Heiligen Familie, die Kirche und auch Gesellschaft und erleichterte die Gewaltausübung. Dies zukünftig zu verhindern ist, neben der nachhaltigen Unterstützung der Opfer, zentrales Anliegen aller Bemühungen der Missionare von der Heiligen Familie.

Opfer:

  • 2007 erreichte die Provinz der Missionare von der Heiligen Familie der erste Verdachtsfall sexueller Gewalt. Die Provinz ist seither allen ihr bekannt gewordenen Fällen sexueller Gewalt wie anderen Formen der Gewaltausübung konsequent nachgegangen, bzw. geht ihnen nach.
  • Die Provinz der Missionare der Heiligen Familie hat alle ihr möglichen juristischen Schritte (staatliche wie kirchliche) getan, Opfer zu schützen, Täter zur Verantwortung zu ziehen, zukünftige Gewaltausübung zu verhindern. 
  • Insgesamt wurden der Provinz zwischen 2007 und 2021 31 Fälle von sexueller Gewalt in ihren Kontext bekannt.
  • Bekannt gewordene Fälle bzw. Verdachtsfälle betreffen die ehemaligen Einrichtungen der Missionare von der Heiligen Familie in Lebenhan, Biesdorf, Oberhundem und Betzdorf.
  • 8 der 31 Opfer stellten keinen Antrag auf finanzielle Leistungen an die vor 2021 zuständige Zentrale Koordinierungsstelle (ZKS).
  • 17 der 31 Opfer stellten einen Antrag auf finanzielle Leistungen in Anerkennung des Leids. Einen dieser Anträge lehnte die ZKS ab und gab 16 Empfehlungen zur Zahlung finanzieller Leistungen an Opfer sexuellen Missbrauchs. Diesen Empfehlungen ist die Provinz der Missionare von der Heiligen Familie gefolgt, bzw. hat teilweise auch höhere Summen gezahlt. Außerdem wurden Therapiekosten für 4 Betroffene übernommen.
  • 6 der 31 Opfer sexueller Gewalt, die durch Zeugenaussagen und Geständnisse namentlich bekannt wurden, haben bisher keinen Kontakt Provinz der Missionare von der Heiligen Familie aufgenommen.

 

Täter:

  • 4 Täter wurden der Provinzleitung der Missionare von der Heiligen Familie bekannt, von denen zwei Personen bereits zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens verstorben waren.
  • Ein geständiger Täter verstarb während der kirchenrechtlichen Untersuchung.
  • Ein identifizierter Täter, der strafrechtlich aufgrund von Verjährungsfristen nicht angeklagt wurde, wurde aus dem Klerikerstand ausgeschlossen und lebt unter strikten Auflagen in der Gemeinschaft.
  • Aktuell geht die Provinz einem Verdachtsfall nach, das betroffene Ordensmitglied ist bereits verstorben. 

 

Aktuell:

Die Deutsche Provinz der Missionare von der Heiligen Familie ist am 16. August 2021 dem Verfahren zur Anerkennung des Leids der deutschen Bischofkonferenz und der Deutschen Ordensoberenkonferenz, vom 24. November 2020, beigetreten, obgleich die damit verbundenen steuerrechtlichen Fragen, konkret der drohende Verlust der Gemeinnützigkeit, damals wie heute noch nicht geklärt sind. 

  • Ein Neuantrag auf Anerkennungsleistungen befindet sich bei der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA).
  • Sieben Anträge auf Anerkennungsleistungen, die bereits der Zentralen Koordinierungsstelle (ZKS) vorlagen, befinden sich bei der UKA 
  • Ein Opfer, dessen Antrag auf Anerkennungsleistungen bereits der Zentralen Koordinierungsstelle (ZKS) vorlag, überlegt, ob er einen zweiten Antrag stellen will.
  • Ein Opfer überlegt, ob er einen ersten Antrag auf Anerkennungsleistungen an die UKA stellt.
  • Weitere Meldungen zu sexueller Gewalt im Kontext der Gemeinschaft, bzw. Anträge auf Anerkennungsleistungen sind möglich und werden erbeten, sowohl an die Deutsche Provinz der Missionare von der Heiligen Familie wie an die Unabhängige Ansprechperson.

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